Verlauf und Studienprogramm des Doktorats

     Der Verlauf und das Studienprogramm des Doktorats werden von der Einrichtung bestimmt, die für die wissenschaftliche Betreuung gewählt wurde, also entweder durch die Hochschule für Musik (HfM) Freiburg in Deutschland oder durch die Université de Strasbourg in Frankreich. Der Verlauf und das Studienprogramm des Doktorats sind jedoch in beiden Ländern ähnlich oder zumindest aufeinander abgestimmt. Die Dauer des Doktorats beträgt drei Jahre; über diese Dauer hinaus können bei vorliegender Begründung jedes Jahr Ausnahmeregelungen gewährt werden. Eine monatliche Mobilitätsbeihilfe kann für eine Dauer von maximal drei Jahren bewilligt werden, unter Berücksichtigung der Mittel der Doktorand/innen zur Finanzierung ihres Doktorats.

     Das Doktorat beinhaltet:

  • die Ausarbeitung und Verschriftlichung einer wissenschaftlichen Arbeit auf hohem Niveau, die eine originelle Problematik im Bereich der musikalischen Interpretation und/oder Komposition aufgreift und die Form einer „Dissertation“ annimmt, deren Umfang ungefähr der Hälfte einer klassischen musikwissenschaftlichen Dissertation entspricht;
  • ein experimentelles Vorhaben künstlerischer Praxis im Bereich der musikalischen Interpretation oder Komposition in Form einer „künstlerischen Darbietung zum Studienabschluss“ (bzw. eines „Recitals“) auf sehr hohem Niveau.

     Beide Vorhaben bereichern sich gegenseitig. Die Kombination aus theoretischer Forschung und musikalischer Praxis ermöglicht es den Doktorand/innen, künstlerische Forschung zu betreiben, mit Fachleuten beider Milieus (des wissenschaftlichen und des künstlerischen) zu arbeiten, ihre Perspektiven in ihren musikschaffenden Aktivitäten zu weiten und sie mit größeren kulturellen und akademischen Zusammenhängen in Kontakt zu bringen. Das beim Recital vorgestellte Repertoire soll in direkter Weise (historisch, stilistisch, ästhetisch...) mit der eigentlichen Dissertation in Verbindung stehen.

     Dies bedeutet eine doppelte Betreuung der Doktorarbeit: eine wissenschaftliche und eine künstlerische Betreuung.

Mit wissenschaftlicher Betreuung in Frankreich

     An der Unistra eingeschriebene Doktorand/innen müssen:

  • eine klassische wissenschaftliche Betreuung haben, die von Betreuenden („directeur de thèse“) gewährleistet wird, die als hauptamtliche Hochschullehrende berechtigt sind, Forschungen an der Unistra anzuleiten (Professor/innen oder habilitierte Dozierende) und die Mitglieder der Ecole Doctorale 520 Humanités und des ACCRA sind;
  • eine künstlerische Betreuung für die musikalische Praxis (instrumentale oder vokale Interpretation, Chor- oder Orchester-/Ensembleleitung, Komposition) haben, die von künstlerischen Betreuenden gewährleistet wird, die hauptamtliche, professorale Hochschullehrende der HEAR oder der HfM Freiburg sind.

     Auf der Website des GLAREAN Kollegs finden Sie weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den wissenschaftlichen Betreuenden der Unistra.

     Ebenfalls finden Sie auf der Website des GLAREAN Kollegs weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den künstlerischen Betreuenden der HEAR und den künstlerischen Betreuenden der HfM Freiburg.

     Während des dreijährigen Doktorats müssen die Doktorand/innen folgende Lehrveranstaltungen belegen:

  • Methodenseminare, Seminare zu Forschungsethik sowie zum Berufseinstieg (zusammengefasst unter dem Begriff „formation transversale/interdisciplinaire“) an der Unistra und/oder der HfM Freiburg im Umfang von 54 Std. über die gesamte Dauer des Doktorats (auf der Website des ACCRA finden Sie weitere Informationen zu den „formations transversales/interdisciplinaires“ in den Sektionen zu den „Formations obligatoires“ und den „Formations transversales ou interdisciplinaires“);
  • wissenschaftliche Seminare, die von der Unistra oder HfM Freiburg organisiert werden (in Übereinstimmung mit den jeweiligen wissenschaftlichen Projekten der Doktorand/innen), darunter die obligatorischen 6 Doktorandenseminare, die vom GLAREAN Kolleg über die gesamte Dauer des Doktorats organisiert werden (als Teil der 54 Std. „formation disciplinaire“ – konsultieren Sie dazu die Sektion „Formations disciplinaires“ der Website des ACCRA);
  • 3 Masterclasses/Workshops, die von der HEAR oder der HfM Freiburg organisiert werden, über die gesamte Dauer des Doktorats (als Teil der 54 Std. „formation disciplinaire“).

     Hinzukommen:

  • regelmäßige Beratungstermine mit den wissenschaftlichen Betreuenden;
  • praktischer Musikunterricht bei den künstlerischen Betreuenden im Umfang von 90 Std. über die gesamte Dauer des Doktorats, dessen Validierung auf Grundlage eines Konzertprogramms erfolgt, das die Doktorand/innen zum Studienabschluss öffentlich vor einer kompetenten Jury präsentieren („Recital“);
  • ein persönliches Projekt mit beruflicher Zielsetzung, das die Form eines Einsatzes in einer künstlerischen Organisation (4 bis 6 Wochen) oder eines künstlerischen Projekts (Konzertprogramm auf Tournee...) annehmen kann und das von den Doktorand/innen vorgeschlagen und von den wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden und der Direktion des GLAREAN Kollegs validiert wird.

Mit wissenschaftlicher Betreuung in Deutschland

     An der HfM Freiburg eingeschriebene Doktorand/innen müssen:

  • eine klassische wissenschaftliche Betreuung haben, die von Betreuenden gewährleistet wird, die als hauptamtliche, professorale Hochschullehrerende und Angehörige der HfM Freiburg berechtigt sind, im Sinne der §§ 2.4 bis 2.7 der Promotionsordnung Promotionen zu betreuen;
  • eine künstlerische Betreuung für die musikalische Praxis (instrumentale oder vokale Interpretation, Chor- oder Orchester-/Ensembleleitung, Komposition) haben, die von künstlerischen Betreuenden gewährleistet wird, die hauptamtliche, professorale Hochschullehrende der HfM Freiburg oder der HEAR sind.

     Auf der Website des GLAREAN Kollegs finden Sie weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den wissenschaftlichen Betreuenden der HfM Freiburg.

     Ebenfalls finden Sie auf der Website des GLAREAN Kollegs weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten zu den künstlerischen Betreuenden der HfM Freiburg und den künstlerischen Betreuenden der HEAR.

     Während der sechs Semester (drei Jahre) des Doktorats müssen die Doktorand/innen 180 Credits gemäß dem European Credit Transfer and Accumulation System (ECTS) erwerben, die sich wie folgt verteilen:

  • Wissenschaftliche Arbeit: Ausarbeitung und Verschriftlichung der Dissertation und Verteidigung der Dissertation im Umfang von 60 ECTS;
  • Künstlerische Arbeit: praktischer Unterricht bei den künstlerischen Betreuenden im Umfang von 28 ECTS über die gesamte Dauer des Doktorats, dessen Validierung auf Grundlage eines Konzertprogramms erfolgt, das die Doktorand/innen zum Studienabschluss öffentlich vor einer kompetenten Jury präsentieren („Recital“), im Umfang von 60 ECTS;
  • Teilnahme an wissenschaftlichen Seminaren, die von der Unistra oder der HfM Freiburg organisiert werden (in Übereinstimmung mit den jeweiligen wissenschaftlichen Projekten der Doktorand/innen), im Umfang von 9 ECTS über die gesamte Dauer des Doktorats, darunter die obligatorischen 6 Doktorandenseminare, die vom GLAREAN Kolleg organisiert werden (6 ECTS);
  • Teilnahme an Methodenseminaren, Seminaren zu Forschungsethik sowie zum Berufseinstieg, an der Unistra oder an der HfM Freiburg im Umfang von 4 ECTS über die gesamte Dauer des Doktorats;
  • Teilnahme an 3 Masterclasses/Workshops, die von der HEAR oder der HfM Freiburg organisiert werden, im Umfang von 9 ECTS über die gesamte Dauer des Doktorats;
  • Durchführung eines persönlichen Projekts mit beruflicher Zielsetzung, das die Form eines Praktikums oder eines künstlerischen Projekts annehmen kann und das von den Doktorand/innen vorgeschlagen und von den wissenschaftlichen und künstlerischen Betreuenden und der Direktion des GLAREAN Kollegs validiert wird, im Umfang von 10 ECTS.

     Weitere Informationen über den Verlauf und das Studienprogramm des Doktorats an der HfM Freiburg finden Sie in den Dokumenten „Studien- und Prüfungsordnung“ und „Anlage D: Modulhandbuch“ auf der Website der HfM Freiburg.

Verleihung des Doktorgrads

     Der Doktorgrad (PhD) wird den Doktorand/innen verliehen, wenn sie Folgendes erfolgreich absolviert haben:

  • eine künstlerische Darbietung (musikalische Interpretation oder Komposition) mit Bezug zum Thema der Dissertation;
  • die Verschriftlichung und Einreichung einer Dissertation, die durch weitere Dokumente oder Daten- bzw. Tonträger ergänzt sein kann;
  • die Verteidigung der Dissertation.

     Künstlerische Darbietung

     Die Doktorand/innen haben die Wahl zwischen zwei Optionen:

  • die (hochschul-)öffentliche Durchführung einer audiovisuell aufzuzeichnenden, künstlerischen Darbietung am Ende der drei Jahre, die theoretisch der Regelstudienzeit des Doktorats entsprechen: Die Darbietung wird zu einem späteren Zeitpunkt vor der Promotionskommission abgespielt, wenn die Doktoranden/innen ihre Dissertation verteidigen; Die Doktorand/innen müssen während der Verteidigung ihrer Dissertation in der Lage sein, die Entscheidung für eine audiovisuelle Aufzeichnung anstelle einer künstlerischen Live-Darbietung vor der Promotionskommission zu begründen;
  • oder die (hochschul-)öffentliche Durchführung einer künstlerischen Live-Darbietung vor der Promotionskommission zum Zeitpunkt der Verteidigung der Dissertation: Die künstlerische Darbietung findet nach Möglichkeit am Tag vor der Verteidigung der Dissertation statt.

     Die Doktorand/innen müssen der Direktion (unter der E-Mail-Adresse cde-icm-direction@unistra.fr) im dritten Jahr ihres Doktorats ihre Wahl mitteilen, spätestens jedoch neun Monate vor dem vorgesehenen Termin für die Aufnahme oder Live-Darbietung, um beste Bedingungen für die Organisation der künstlerischen Darbietung zu ermöglichen.

     Ausarbeitung, Einreichung und Verteidigung der Dissertation

     Die Ausarbeitung, Einreichung und Zulassung zur Verteidigung der Dissertation erfolgt nach den Modalitäten, die in den geltenden Vorschriften derjenigen Hochschuleinrichtung vorgesehen sind, an der die Doktorand/innen eingeschrieben sind.

     Wenn die Doktorand/innen eingeschrieben sind an:

  • der HfM Freiburg, verweisen wir auf die Seite der Website der HfM Freiburg, die den Promotionsstudiengängen gewidmet ist;
  • der Unistra, verweisen wir auf die Seite der Website des ACCRA, die der Verteidigung der Dissertation gewidmet ist.

     Sobald die Einrichtungen die Zulassung zur Verteidigung erteilt haben, finden die beiden Abschlussprüfungen zu den vorgesehenen Terminen statt, wobei die Ausstrahlung der audiovisuellen Aufzeichnung der künstlerischen Darbietung bzw. die künstlerische Live-Darbietung der Verteidigung der Dissertation vorausgeht. Es ist zu beachten, dass die Kommissionsmitglieder für die künstlerische Darbietung und für die Verteidigung der Dissertation dieselben Personen sein müssen.