Präsentation

     Die Hochschule für Musik (HfM) Freiburg, die Université de Strasbourg (Unistra) und die Haute Ecole des Arts du Rhin (HEAR) haben zum 1. Januar 2021 innerhalb der Deutsch-Französischen Hochschule Saarbrücken das Europäisches Doktorandenkolleg für musikalische Interpretation und künstlerische Forschung GLAREAN (Collège Doctoral Européen d'Interprétation et de Création Musicales GLAREAN) gegründet, das seit Beginn des akademischen Jahres 2020-2021 einen Doktorgrad (PhD) verleiht.

     Dieses binationale Kolleg, im Bereich der musikalischen Praxis bislang einzigartig in Europa, erlaubt es, mobile Musiker/innen auszubilden, die über ein sehr hohes Niveau verfügen und in der Lage sind, ihre wissenschaftliche Expertise und ihre künstlerischen Fähigkeiten weltweit zur Geltung zu bringen.

     Angesichts der bereits bestehenden, internationalen Attraktivität der Studiengänge an der Unistra, der HEAR und der HfM Freiburg, ermöglicht die vergleichende, deutsch-französische Herangehensweise innerhalb des GLAREAN Kollegs, die Praktiken und die Gepflogenheiten der verschiedenen Länder einander gegenüberzustellen. Die Präsenz von Forschenden und Interpret/innen aus verschiedenen Traditionen innerhalb des GLAREAN Kollegs trägt dazu bei, das Potenzial und die Relevanz der Forschung zu erhöhen.

     Die engen Verbindungen zu den interdisziplinären Forschungseinrichtungen für die Künste der Université de Strasbourg (UR 3402 ACCRA und ITI CREAA) und dem Freiburger Forschungs- und Lehrzentrum Musik (FZM) der HfM Freiburg und der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg sollen die wissenschaftliche Reflexion der Doktorand/innen vor allem auf dem Gebiet der Musikwissenschaft stärken, sie aber auch für Interdisziplinarität öffnen, sowohl in anderen künstlerischen Bereichen als auch in anderen Fächern der Geistes- und Sozialwissenschaften (Kunstgeschichte, Philosophie, Psychologie, Soziologie…) oder den MINT-Fächern (Mathematik, Informatik…).

     Alle Doktorand/innen, die in diesem Doktorat eingeschrieben sind, sind automatisch dem GLAREAN Kolleg zugehörig und profitieren vom gemeinsamen Angebot an Seminaren und Lehrveranstaltungen der drei Einrichtungen, einer Mobilitätsbeihilfe (unter Berücksichtigung der Mittel der Doktorand/innen zur Finanzierung ihres Doktorats) und den musikalischen und dokumentarischen Ressourcen der drei Einrichtungen.

     Die Kombinationen von wissenschaftlicher und künstlerischer Betreuung sind vielfältig, aber die wichtigsten sind:

  • wissenschaftliche Betreuung an der HfM Freiburg und künstlerische Betreuung an der HfM Freiburg;
  • wissenschaftliche Betreuung an der HfM Freiburg und künstlerische Betreuung an der HEAR;
  • wissenschaftliche Betreuung an der Unistra und künstlerische Betreuung an der HfM Freiburg;
  • wissenschaftliche Betreuung an der Unistra und künstlerische Betreuung an der HEAR.

     Die Doktorand/innen können, wenn sie es wünschen: zwei wissenschaftliche deutsche oder französische Co-Betreuende haben; zwei künstlerische deutsche oder französische Co-Betreuende haben; eine/n wissenschaftliche/n deutsche/n Co-Betreuende/n und eine/n wissenschaftliche/n französische/n Co-Betreuende/n haben; eine/n künstlerische/n deutsche/n Co-Betreuende/n und eine/n künstlerische/n französische/n Co-Betreuende/n haben.

     Möchten Doktorand/innen außerdem eine Betreuung im Cotutelle-Verfahren zwischen der HfM Freiburg oder der Unistra und einer weiteren Universität in Anspruch nehmen, bitten wir um Kontaktaufnahme mit dem Koordinationsbüro des GLAREAN Kollegs unter der Mail-Adresse doctorat-icm@accra-recherche.unistra.fr, um weitere Informationen zum Verfahren zu erhalten.

     Die Seminar- und Unterrichtssprachen innerhalb des GLAREAN Kollegs sind Deutsch, Französisch und Englisch (alle Teilnehmenden drücken sich in ihrer Sprache oder einer der drei aus). Eingeladene Dozierende aus dem Ausland können ihren Unterricht in Englisch abhalten. Die von den Doktorand/innen anzufertigenden Seminararbeiten sind, in Absprache mit den Dozierenden, in einer der drei Sprachen zu verfassen. Die Doktorarbeit muss in der Sprache abgegeben werden, die von der Einrichtung, an der sich die oder der wissenschaftliche Betreuende befindet, vorgeschrieben wird. Die Verteidigung folgt derselben Regel.